Wie wird die Anonymität bei Mitarbeiterbefragungen garantiert?

Die Verwendung von Fragebögen, die innerhalb einer Abteilung zwischen den Mitarbeitern ausgetauscht werden können, ist schon ein klares Signal, dass die Meinung des einzelnen relevant ist, aber nicht nachverfolgt werden kann.

Bei Online – Befragungen muss sichergestellt sein, dass nur die Meinung von Mitarbeitern von mindestens zehn gleichen Attributen zu einem Bericht verdichtet wird. Also beispielsweise zehn Mitarbeiter einer Abteilung bilden eine Auswerteeinheit. Oder alle Frauen versus alle Männer. Oder Führungskräfte versus nicht Führungskräfte. Oder Mitarbeiter eines Standortes, einer Beschäftigungsgruppe, einer Region.

Am besten wird dies durch ein professionelles Beratungsunternehmen garantiert, das in vielen Projekten bewiesen hat, dass die Mitarbeiter-Meinung geschützt ist und anonym bleibt.

Die Unterschrift der Firmenleitung gemeinsam mit dem Betriebsrat steigert die Glaubwürdigkeit der Anonymität. Eine Referenzliste von Betriebsräten, die gute Erfahrungen mit dem Beratungsunternehmen gemacht haben, steigert die Glaubwürdigkeit.

Informationsveranstaltungen mit dem jeweiligen Berater noch vor Beginn der Befragung steigern das Vertrauen der Mitarbeiter in den Berater. Dort soll auch gezeigt werden, wie die Auswertungen aussehen. Damit wird klar, dass Einzelmeinungen zu Gruppenmeinungen verdichtet werden und der Einzelne anonym bleibt.