Schlagwort: Prognose

  • Elf Jahre nach „Wir schaffen das“: Was Europa tatsächlich geschafft hat – und was noch nicht

    Die Flüchtlingsbewegungen nach Europa verlaufen seit 2000 nicht als ständig steigende Welle, sondern in starken Ausschlägen infolge von Kriegen und Krisen. Europa und Österreich haben seit 2015 viel geleistet, aber eine faire und verlässliche Ordnung noch nicht geschaffen. Eine faktenbasierte Bilanz zum Jahrestag von Angela Merkels berühmtem Satz – kritisch, aber nicht hoffnungslos.


    Belgische und ukrainische Kinder beim gemeinsamen Spielen in Brüssel. Integration zeigt sich nicht nur in Statistiken, sondern im gemeinsam gewordenen Alltag. Foto: Lukasz Kobus / European Union, 2022, P-056265/00-02.

    Am 31. August 2015 sagte Angela Merkel in ihrer Sommerpressekonferenz drei Worte, die zum politischen Symbol wurden: „Wir schaffen das.“

    Sie meinte damit nicht, dass Migration keine Schwierigkeiten verursache oder staatliche Kapazitäten unbegrenzt seien. Merkel beschrieb den Satz später als Ausdruck des Anpackens – gerichtet an Politik, Hilfsorganisationen, Wirtschaft, Ehrenamtliche und Gesellschaft. Schon damals verband sie ihn mit der Forderung nach einer fairen europäischen Verteilung.

    Elf Jahre später lässt sich die Frage nicht ehrlich mit einem triumphierenden Ja beantworten. Aber auch das pauschale Urteil „Wir haben es nicht geschafft“ hält einer Prüfung der Zahlen nicht stand.

    Zunächst müssen verschiedene Zahlen getrennt werden

    In der öffentlichen Debatte werden häufig vier unterschiedliche Größen vermischt:

    • Asylanträge sind Anträge auf internationalen Schutz. Nicht jeder Antrag führt zur Anerkennung. Umgekehrt steht auch nicht jeder Antrag für eine neu eingereiste Person.
    • Vorübergehender Schutz ist ein eigenes Verfahren, das vor allem für Vertriebene aus der Ukraine eingesetzt wird.
    • Irreguläre Grenzübertritte sind behördliche Feststellungen. Dieselbe Person kann dabei mehrfach registriert werden.
    • Migration insgesamt umfasst darüber hinaus Arbeitsmigration, Studium, Familiennachzug und Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union.

    Wer diese Zahlen zusammenzählt oder gegeneinander ausspielt, erzeugt leicht ein falsches Bild.

    26 Jahre Flucht nach Europa: keine gerade Linie

    Schon vor 2015 gab es größere Fluchtbewegungen nach Europa. Im Jahr 2000 wurden in der damaligen Europäischen Union mit 25 Mitgliedstaaten rund 403.000 Asylanträge gestellt, 2001 waren es rund 412.000. Viele Antragsteller kamen damals aus dem ehemaligen Jugoslawien, dem Irak und Afghanistan.

    Bis 2006 sank die Zahl in der EU auf unter 200.000.

    Diese ältere Statistik zählt alle Anträge und bezieht sich auf eine andere Zusammensetzung der Europäischen Union. Sie ist daher nicht unmittelbar mit der heutigen Statistik der Erstanträge vergleichbar. Sie zeigt aber: Flucht nach Europa begann nicht 2015.

    Ab 2011 ließen der Krieg in Syrien, die Instabilität im Irak und in Afghanistan sowie der Zusammenbruch staatlicher Ordnung in Libyen die Zahlen wieder steigen.

    Laut Eurostat wurden 2015 in der Europäischen Union rund 1,217 Millionen Erstanträge auf Asyl gestellt. 2016 waren es 1,167 Millionen.

    Danach ging die Zahl zunächst deutlich zurück. Nach dem pandemiebedingten Tief des Jahres 2020 kam es von 2021 bis 2023 zu einem neuerlichen starken Anstieg. Seit 2024 sinken die Zahlen wieder.

    Erstanträge auf Asyl in der Europäischen Union. Der Vergleichswert für Mai 2026 wird gesondert ausgewiesen und nicht als vollständiger Jahreswert dargestellt. Grafik: eigene Darstellung nach Eurostat.

    2025 wurden um rund 27 Prozent weniger Erstanträge registriert als 2024. Im Mai 2026 lag die Zahl nochmals 22 Prozent unter dem Vergleichsmonat des Vorjahres.

    Von einer seit Jahren ununterbrochen anschwellenden „Flüchtlingswelle“ kann daher nicht gesprochen werden. Ebenso voreilig wäre allerdings die Behauptung, das Problem löse sich von selbst. Kriege können Fluchtbewegungen und Antragszahlen innerhalb weniger Monate verändern.

    Die Ukraine ist ein eigener, besonders großer Fall

    Die Flucht aus der Ukraine erscheint in den üblichen Asylzahlen nur teilweise. Die Europäische Union aktivierte 2022 erstmals die Richtlinie über vorübergehenden Schutz. Dadurch mussten ukrainische Vertriebene nicht das normale Asylverfahren durchlaufen.

    Ende Juni 2026 lebten rund 4,41 Millionen Menschen aus der Ukraine unter vorübergehendem Schutz in der EU. Knapp 30 Prozent davon waren minderjährig. Der Schutz wurde bis März 2027 verlängert.

    Das ist eine beachtliche europäische Leistung: Millionen Menschen erhielten rasch ein Aufenthaltsrecht sowie Zugang zu Schule, Gesundheitsversorgung und Arbeitsmarkt.

    Die Reaktion zeigte, wie viel möglich ist, wenn politischer Wille, ein klares Rechtsinstrument und breite gesellschaftliche Zustimmung zusammenkommen. Sie machte allerdings auch sichtbar, dass Schutzsuchende aus unterschiedlichen Regionen politisch und gesellschaftlich nicht immer gleich wahrgenommen werden.

    Österreich: zwei große Spitzen und ein deutlicher Rückgang

    Auch die österreichischen Zahlen verlaufen nicht geradlinig.

    Im Jahr 2000 wurden 18.284 Asylanträge gestellt. 2002 waren es 39.354. Nach einem Rückgang auf 11.012 Anträge im Jahr 2010 folgten zwei besonders hohe Ausschläge: 88.340 Anträge im Jahr 2015 und 112.272 im Jahr 2022.

    Seitdem sind die Zahlen deutlich gesunken.

    Asylanträge in Österreich in ausgewählten Jahren. Der Wert für 2026 umfasst nur Jänner bis Juli und wird deshalb gesondert dargestellt. Grafik: eigene Darstellung nach Daten des Bundesministeriums für Inneres.

    Der österreichische Höchststand von 2022 lag sogar über jenem von 2015. Diese Zahl darf jedoch nicht mit dauerhaft in Österreich gebliebenen Menschen gleichgesetzt werden.

    Die Gesamtstatistik enthält auch Folgeanträge, in Österreich geborene Kinder von Asylwerbern und weitere Fälle, die nicht unmittelbar mit einer neuen Einreise verbunden sind. Menschen aus der Ukraine mit vorübergehendem Schutz sind darin überwiegend nicht enthalten.

    2025 entfielen von 16.668 Asylanträgen nur rund 6.900 auf neu eingereiste Menschen mit einem ersten Antrag. Von Jänner bis Juli 2026 waren es 2.260 von insgesamt 5.743 Anträgen.

    Die bloße Gesamtzahl beschreibt die aktuelle Zuwanderung daher nur unzureichend.

    Integration braucht Zeit – aber sie findet statt

    Bei der Arbeitsmarktintegration ukrainischer Vertriebener zeigt sich ein gemischtes Bild. 2024 lag ihre Beschäftigungsquote in Österreich bei rund 42,8 Prozent. Seit April 2023 besteht freier Zugang zum Arbeitsmarkt.

    Das ist noch keine abgeschlossene Integration. Die Zahl zeigt aber, dass ein wachsender Teil der Vertriebenen wirtschaftlich auf eigenen Beinen steht.

    Integration geschieht nicht allein durch politische Beschlüsse. Sie vollzieht sich in Kindergärten, Schulen, Betrieben, Vereinen, Nachbarschaften und Freundschaften. Sie ist mit Konflikten und Rückschlägen verbunden, besteht aber ebenso aus vielen unspektakulären Erfolgen, die in der öffentlichen Debatte kaum sichtbar werden.

    Europa ist nicht das Zentrum der weltweiten Flucht

    Ende 2025 zählte das UN-Flüchtlingshochkommissariat weltweit rund 41,6 Millionen Flüchtlinge, etwa neun Millionen Asylsuchende mit noch offenem Verfahren und 68,7 Millionen innerhalb ihres eigenen Landes Vertriebene.

    Rund 65 Prozent der Flüchtlinge lebten in einem Nachbarland ihres Herkunftsstaates. 68 Prozent wurden von Ländern mit niedrigen oder mittleren Einkommen aufgenommen.

    Die Vorstellung, der größte Teil der weltweiten Fluchtbewegung richte sich nach Europa, ist damit falsch.

    Europa ist allerdings für bestimmte Herkunftsregionen und Fluchtrouten ein wichtiges Ziel. Innerhalb Europas sind die Belastungen zudem sehr ungleich verteilt – zwischen Staaten ebenso wie zwischen Großstädten, Gemeinden und einzelnen Schulen oder Wohngebieten.

    Was tatsächlich geschafft wurde

    Europa hat seit 2015 Millionen Menschen aufgenommen, versorgt und geschützt. Viele Kinder und Jugendliche wurden in Schulen aufgenommen. Erwachsene begannen Sprachkurse, Ausbildungen oder eine Beschäftigung. Familien fanden nach Flucht und Unsicherheit wieder einen Alltag.

    Auch die Schutzentscheidungen zeigen, dass es sich keineswegs nur um unbegründete Anträge handelt. 2025 gewährten die EU-Staaten rund 361.000 Asylsuchenden einen Schutzstatus. Etwa die Hälfte erhielt die Flüchtlingseigenschaft, andere subsidiären oder humanitären Schutz.

    Die schnelle Aufnahme ukrainischer Vertriebener bewies zudem, dass europäische Zusammenarbeit unter hohem Druck funktionieren kann.

    „Geschafft“ wurde also sehr viel – von Behörden, Gemeinden, Schulen, Hilfsorganisationen, Unternehmen, Freiwilligen und nicht zuletzt von den Geflüchteten selbst.

    Was nicht geschafft wurde

    Nicht gelungen ist bisher eine dauerhaft verlässliche und als fair empfundene europäische Ordnung.

    Asylverfahren dauern teilweise zu lange. Anerkannte Flüchtlinge warten auf Wohnungen, Sprachkurse oder die Anerkennung ihrer Ausbildung. Menschen ohne Bleiberecht bleiben mitunter jahrelang in einem rechtlichen und menschlichen Zwischenzustand.

    Gemeinden erhalten zusätzliche Aufgaben, ohne immer rechtzeitig über ausreichende Mittel für Schulen, Wohnraum und Betreuung zu verfügen.

    Auch die Verantwortung innerhalb Europas ist weiterhin ungleich verteilt. Staaten an den Außengrenzen, wichtige Zielländer und Transitländer verfolgen unterschiedliche Interessen. Das begünstigt nationale Alleingänge und eine Politik der wechselseitigen Schuldzuweisung.

    Der neue EU-Asyl- und Migrationspakt ist seit dem 12. Juni 2026 anwendbar. Er soll gemeinsame Registrierungen, schnellere Verfahren, klarere Zuständigkeiten und einen verbindlichen, aber flexibel ausgestalteten Solidaritätsmechanismus bringen.

    Ob das in der Praxis funktioniert und zugleich rechtsstaatlichen Schutz gewährleistet, kann nach wenigen Monaten noch nicht seriös beurteilt werden.

    Eine kritisch positive Prognose

    Für die kommenden Jahre spricht wenig für eine gleichmäßig wachsende Zahl von Asylanträgen. Wenn sich der gegenwärtige Trend fortsetzt, dürfte die Belastung zunächst unter dem Niveau von 2023 bleiben.

    Eine verlässliche Fortschreibung ist dennoch unmöglich.

    Der Krieg gegen die Ukraine, die Lage in Syrien und Afghanistan sowie die Konflikte im Sudan und im Sahel können jederzeit neue Fluchtbewegungen auslösen. Auch politische Instabilität, wirtschaftlicher Zusammenbruch und extreme Wetterereignisse verstärken den Wanderungsdruck.

    Die positive Prognose lautet daher nicht: Es werden kaum noch Menschen kommen.

    Sie lautet: Europa besitzt die wirtschaftlichen, rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten, Fluchtbewegungen zu bewältigen – wenn es aus den Erfahrungen seit 2015 lernt.

    Dazu gehören:

    • schnelle und faire Asylverfahren,
    • konsequente Entscheidungen nach rechtsstaatlicher Prüfung,
    • früher Zugang zu Sprache, Ausbildung und Arbeit,
    • eine verlässliche Finanzierung der aufnehmenden Gemeinden,
    • eine tatsächliche Verteilung der Verantwortung innerhalb Europas,
    • sichere legale Wege für besonders Schutzbedürftige,
    • stärkere Unterstützung jener Nachbarländer, die weltweit den größten Teil der Flüchtlinge aufnehmen.

    Dazu gehört auch, offen über Grenzen und Belastungen zu sprechen, ohne Schutzsuchende pauschal als Bedrohung darzustellen.

    Kein Grund für Triumph – aber auch keiner für Resignation

    Merkels Satz war weder eine genaue Prognose noch ein fertiges politisches Programm. Er war die Behauptung, dass ein demokratischer Staat und eine solidarische Gesellschaft auch eine große Krise bewältigen können.

    Die ehrliche Bilanz elf Jahre später lautet: Europa hat vieles geschafft, manches nur notdürftig bewältigt und entscheidende strukturelle Aufgaben zu lange vertagt.

    Die Zahlen belegen aber weder einen unaufhaltsamen Kontrollverlust noch ein vollständiges Scheitern. Sie zeigen, dass Fluchtbewegungen kommen und gehen, während die Qualität der politischen Antwort von unseren Entscheidungen abhängt.

    Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob Merkels Satz 2015 wahr oder falsch war. Sie lautet, was wir heute unter „schaffen“ verstehen:

    Menschen schützen. Staatliche Regeln durchsetzen. Gemeinden nicht überfordern. Integration als gemeinsame und langfristige Aufgabe organisieren. Und dort, wo Zusammenleben gelingt, diesen Erfolg auch wahrnehmen.

    Das ist anspruchsvoll. Aber es ist möglich.


    Quellen und Datenstand

    Alle Internetquellen zuletzt abgerufen am 31. August 2026.

    1. Deutsche Bundesregierung: Angela Merkel zur Bedeutung des am 31. August 2015 geprägten Satzes „Wir schaffen das“.
      „Vor allem ein Satz des Anpackens“
    2. Eurostat: Ältere europäische Asylstatistik und Vergleichswerte für die Jahre ab 2000. Die damaligen Gesamtanträge und die heutige Statistik der Erstanträge sind methodisch nicht unmittelbar vergleichbar.
      Eurostat Yearbook 2006–07
    3. Eurostat: Entwicklung der Erstanträge auf Asyl in der Europäischen Union, insbesondere 2015 bis 2025.
      Asylum applications – annual statistics
    4. Eurostat: Erstanträge im Mai 2026 und Veränderung gegenüber Mai 2025.
      42,525 first-time asylum applicants in May 2026
    5. Bundesministerium für Inneres, Österreich: Langfristige österreichische Asylantragszahlen.
      Asylanträge seit 1999
    6. Bundesministerium für Inneres, Österreich: Gesamtanträge und originäre Erstanträge von Jänner bis Juli 2026.
      Asylstatistik Juli 2026
    7. Eurostat: Menschen aus der Ukraine unter vorübergehendem Schutz, Stand 30. Juni 2026.
      4.41 million people under temporary protection
    8. UNHCR: Weltweite Fluchtbewegungen, Binnenvertreibung und Aufnahmeverantwortung, Stand Ende 2025.
      Global Trends 2025
    9. Eurostat: Schutzentscheidungen der EU-Mitgliedstaaten 2025.
      Asylum decisions – annual statistics
    10. Arbeitsmarktservice Österreich: Beschäftigungsquote ukrainischer Vertriebener und Entwicklung der Arbeitsmarktintegration.
      Arbeitsmarktentwicklung 2024/2025
    11. Europäische Kommission: Inkrafttreten und Bestandteile des EU-Asyl- und Migrationspakts.
      New migration and asylum rules enter into application
    12. Europäische Kommission, Audiovisual Service: Fotoreihe „Ukrainian family in Brussels“, Bild P-056265/00-02, Fotograf Lukasz Kobus, Copyright European Union 2022.
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